Der Bootssteuermann
bediente in der Regel die Fahr-und Steueranlagen des Bootes.
Er war verantwortlich dafür, dass Fahr- und Steueranlagen des Bootes.
Traten keine Beanstandungen auf, meldet er dem Bootskommandanten:
„Rettungsgerät, Sanitätsmaterial, Brandschutzgerät und seemännische Ausrüstung vollzählig und einsatzbereit, an Fahr-und Steueranlagen keine Beanstandungen“!
- Rettungsgerät,
- Sanitätsmaterial,
- Brandschutzgeräte und die an Bord befindliche seemännische Ausrüstung (Leinen, Seile,Fender, Schäkel usw.) ordnungsgemäß abgelegt, gelagert, vollzählig und brauchbar waren.
„Rettungsgerät, Sanitätsmaterial, Brandschutzgerät und seemännische Ausrüstung vollzählig und einsatzbereit, an Fahr-und Steueranlagen keine Beanstandungen“!