Pionierflotte

Die Bundesrepublik Deutschland war durch NATO-Verträge verpflichtet, die Operationsfreiheit aller auf ihrem Hoheitsgebiet eingesetzten NATO-Truppen aufrechtzuerhalten. Dabei musste in erster Linie sichergestellt werden, dass die für die Durchführung der Operationen in der rückwärtigen Kampfzone und der Verbindungszone erforderlichen Verkehrswege ständig betriebsbereit waren. Der Übergang über breite, strömungsstarke Gewässer war hier eine besondere Herausforderung. 

Mit der Aufstellung der Flusspionierkompanien in der Bundeswehr, (ab 03.07.1957) wurden der Pioniertruppe Spezialeinheiten zur Verfügung gestellt, die ihrer Aufgabe und Ausrüstung nach eine wertvolle Ergänzung der brückenschlagenden Pioniere darstellten.

Sie waren als schwimmende Einheiten am Rhein stationiert, da die Stromverhältnisse vor allem hier ihren Einsatz in einem Verteidigungstfall notwendig machten. Sie konnten an jeder Stelle des Stromes eingesetzt werden und waren jederzeit in der Lage, Truppen und Material ohne vorbereitende Bauzeit über den Fluss zu setzten. Die insgesamt sechs Flusspionierkompanien waren als selbstständige Einheiten den schweren Pionierregimentern / Pionierkommandos unterstellt und am Rhein im Rahmen der Territorialen Verteidigung eingesetzt. Durch die tief greifenden Strukturveränderungen der Bundeswehr im Laufe der Jahrzehnte, wurde die Anzahl der Flusspionierkompanien zunächst reduziert und im Jahre 1989 völlig aufgelöst.

Die Boote der FlussPioniere:
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