Der Bootsmaschinist / Elektromechaniker

-nachfolgend nur Elektromechaniker genannt -, hatte eine Doppelaufgabe.

Auf Flussfähren unterstützte er den Bootsmaschinenfeldwebel bei

  • Überprüfung
  • Schadensbeseitigung sowie
  • Pflege und Wartung
  • der elektrischen Anlagen an Bord, einschließlich aller Batterien.

Vor Beginn einer Fahrt überprüfte der Elektromechaniker:

  • Positionslichter
  • Scheinwerfer
  • akustische Anlagen
  • die gesamte Lichtanlage
  • Batterien

und gemeinsam mit dem Bootssteuermann die elektrischen und elektromagnetischen Fahr-und Steueranlagen des Bootes. Ergaben sich hierbei keine Störungen, meldete er dem Bootsmaschinenfeldwebel:

„Alle elektrischen Anlagen an Bord betriebsbereit“!

Während der Fahrt unterstützte der Elektromechaniker den Bootsmaschinenfeldwebel, wenn Störungen auftraten, bei der Suche der Ursache und bei der Behebung des Schadens zudem führte er die Tätigkeiten der Bootsmaschinisten aus.

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