Der Bootssteuermann

bediente in der Regel die Fahr-und Steueranlagen des Bootes. Er war verantwortlich dafür, dass Fahr- und Steueranlagen des Bootes. Traten keine Beanstandungen auf, meldet er dem Bootskommandanten:
  • Rettungsgerät,
  • Sanitätsmaterial,
  • Brandschutzgeräte und die an Bord befindliche seemännische Ausrüstung (Leinen, Seile,Fender, Schäkel usw.) ordnungsgemäß abgelegt, gelagert, vollzählig und brauchbar waren.
Vor Antritt einer Fahrt überprüfte der Bootssteuermann die Funktion der Fahr- und Steueranlagen des Bootes. Traten keine Beanstandungen auf, meldete er:

„Rettungsgerät, Sanitätsmaterial, Brandschutzgerät und seemännische Ausrüstung vollzählig und einsatzbereit, an Fahr-und Steueranlagen keine Beanstandungen“!

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