Der Bootskommandant

 war der Führer seines Bootes. Er war verantwortlich für die Sicherheit

  • aller Personen an Bord,
  • des Bootes und
  • der Ladung sowie Einsatzfähigkeit, Vollzähligkeit und ordnungsgemäßen Betrieb aller Anlagen und Geräte an Bord.

Der Bootskommandant leitete die Gemeinschaftsausbildung seiner Besatzung in ihren Tätigkeiten an Bord. Hierzu wurden alle Übungen und Fahrten ausgenutzt. Bei längerem Einsatz, ausgenommen Fährbetrieb, wurden auch Pflege und Wartungsarbeiten durchgeführt, wenn diese den Betrieb und die Sicherheit von Boot und Besatzung nicht beeinträchtigten.

Der Bootskommandant war bei jeder Fahrt für die Vollzähligkeit der mitzuführenden Unterlagen verantwortlich und gab sie bei Bedarf aus. Zu den Unterlagen gehörten:

  • Schiffstagebuch,
  • Maschinenbegleitheft,
  • Tagesarbeitslisten für Maschinen,
  • Fernmeldebetriebsunterlagen,
  • Fahrbefehl,
  • Vordruck „Meldung über Schiffsunfall“,
  • Technische Dienstvorschriften,
  • Schiffsattest,
  • HDV 287/4 „Fahren mit Booten der Flusspioniere“,
  • Gewässerkarten für die zu befahrenen Gewässer,
  • für die Fahrstrecke gültige Schifffahrtsordnungen oder Schifffahrtspolizeiverordnung.

Der Bootskommandant führte das Schiffstagebuch. Er überprüfte die Eintragungen des Bootsmaschinenfeldwebels / Bootsmaschinenunteroffiziers in den Tagesarbeitslisten der Maschinen und veranlasste, dass diese Listen täglich, -bei mehrtägigen Fahrten unmittelbar nach deren Abschluss -, an den pioniertechnischen Feldwebel der Kompanie weitergeleitet wurden. Der Bootskommandant erstattete bei Schiffsunfällen schriftliche Meldung.

Vor jedem Fahrtantritt ließ sich der Bootskommandant von seiner Besatzung die Einsatzbereitschaft und Vollzähligkeit der Geräte in den Verantwortungsbereichen melden. Er überprüfte durch Stichproben die Richtigkeit der Meldungen.

Der Bootskommandant hatte sein Boot auch bei Fahrten im Verband so zu führen, dass andere Fahrzeuge nicht beschädigt, die Schifffahrt nicht behindert sowie Beschädigungen der Ufer und Anlagen jeder Art im Gewässer und an den Ufern vermieden wurden.

Für den Ausrüstungsstand seines Bootes war der Bootskommandant verantwortlich. Auftretende Schäden an oder Verluste von Geräten und Material meldete er der Kompanie. Betriebsstoff-, Frischwasser-und Propangasvorrat ließ er nach jeder Fahrt prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

Zurück