Flusspionier und Funker

-nachfolgend nur Funker genannt -, hatte eine Doppelaufgabe.

Der Funker war für die ordnungsgemäße Abwicklung des Funkbetriebes an Bord verantwortlich. Er beschaffte, bearbeitete und verwaltete die Fernmeldebetriebsunterlagen.

Der Funker stellte die Funkverbindungen nach dem von der Dienststelle befohlenen Funkeinsatz her und hielt sie. Die Unterlagen hierzu mussten rechtzeitig zur Verfügung stehen und betriebssicher sein.

Darüber hinaus war der Funker für die Vollzähligkeit, Betriebsbereitschaft sowie Pflege und Wartung der Funkgeräte verantwortlich.
Traten keine Beanstandungen auf, meldete er dem Bootskommandanten:

„Fernmeldebetriebsunterlagen vollzählig, Funkgerät einsatzbereit“!

Der Funker war ferner für den optischen Felluneldeverkehr verantwortlich. Er bediente die Flaggenleinen beim Setzen und Niederholen von Flaggen und Standern. Vor Antritt einer Fahrt überprüfte er die Vollzähligkeit der Flaggen und Flaggensätze sowie die Betriebsbereitschaft der Flaggenleinen und des Handscheinwerfers.

Mängel, die er nicht selbst beseitigen konnte, meldet er dem Bootskommandanten.

 

Zurück